Verleihbedingungen

Verleihzeit/Rückgabe. Die Regelverleihzeit beträgt 21 Tage.
Auf termingerechte Rückgabe sollte unbedingt geachtet werden.
Abweichenden Terminwünschen wird nach Möglichkeit stattgegeben. Kürzere Ausleihzeiten sind wünschenswert, da erfahrungsgemäß häufig zeitgleich Medien benötigt werden. Beim Überschreiten der Verleihzeiten werden nach 4 Wochen die bei den Büchereien üblichen Säumnisgebühren erhoben.

Verlängerung. Verlängerungen sind nach rechtzeitiger telefonischer Rücksprache möglich.
Auf keinen Fall darf in der Internetreservierung ohne Rücksprache ein weiterer Termin eingetragen werden! Danke für Ihr Verständnis!

Reservierung. Bitte als Reservierungstag unbedingt das Datum des Abholtags eingeben. Für alle Bestellungen/Reservierungen ist Ihre Schulkundennummer, der Name Ihrer Schule, die verantwortliche Person (Name, Vorname) und eine E-Mail-Adresse (online) notwendig. Bitte bestellen Sie aus einem Themenbereich maximal 3 Medien auf einmal, um auch anderen Kollegen eine Chance zu geben!

Abholung. Die Reservierung für Sie bereits zurückgelegter Medien verfällt nach 8 Tagen. Holen Sie diese deshalb bitte zeitnah ab. 

Langfristige Reservierungen für Medien zu einem bestimmten späteren Termin sind möglich. Bitte wählen Sie vorab den gewünschten Monat aus.

Bei Internet-Reservierung ist zu beachten, dass das Medium nur dann ausgegeben werden kann, wenn der vorhergehende Entleiher das Medium termingerecht zurückgegeben hat. Medien, die noch kurz vor dem gewünschten Zeitraum als verliehen gekennzeichnet sind, können unter Umständen nicht rechtzeitig verfügbar sein.  Wenn Sie ein Medium nicht erhalten haben, reservieren Sie es bitte bei Bedarf erneut für eine Woche später.

Rechtsfragen. Durch die öffentliche Videothek befinden sich im Medienzentrum Kitzingen Videokassetten und DVDs mit zwei verschiedenen Nutzungsrechten. Privat können alle Videos und DVDs entliehen werden. Bei außerschulischen Medieneinsätzen und schulischen Veranstaltungen, die außerhalb des Klassenrahmens ablaufen, dürfen nur Videokassetten und DVDs mit dem Recht der öffentlichen Wiedergabe verwendet werden (Ö-Recht). Die Medien, die nicht öffentlich genutzt werden dürfen, sind besonders gekennzeichnet

a) durch Aufkleber
b) durch die besondere Archivnummern: 42 95.. 46 95.

Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen keine Medien des MZ kopiert werden, auch nicht für private Zwecke. Soweit bei öffentlicher Nutzung von Medien Belange der GEMA berührt werden, muss der Benutzer die anfallenden Gebühren an diese entrichten.

Gebühren. Der Verleih ist kostenlos für alle Landkreisbürger im Landkreis Kitzingen.

Haftung. Der Entleiher haftet grundsätzlich für alle Schäden an Medien und Geräten zum Wiederbeschaffungswert. Amts- und Privathaftpflichtversicherungen leisten keinen Schadenersatz für geliehene Gegenstände. Das Medienzentrum hat keine Kopienversicherung, die Schäden abdeckt.