Medienrecht
Die nachfolgenden Beispiele stammen von Johannes Philipp, dem Medienrechtsexperten der Akademie Dillingen. Er hat für Sie hier weitere Unterlagen zu allen schulrelevanten Fragen des Medienrechts zusammengestellt: Link zur Akademie Dillingen
Hätten Sie das gewusst? Darf ich ... | ja | nein | Anmerkungen |
... einen Artikel aus einer Zeitung oder einer Zeitschrift kopieren bzw. in ein Arbeitsblatt einfügen? | X | Die Quelle muss angegeben werden! | |
... ein Foto oder eine Grafik aus einem Schulbuch, Arbeitsheft, einer Zeitschrift oder dem Internet auf eine Overhead-Folie und ein Arbeitsblatt drucken? | X | Die Quelle muss angegeben werden! | |
... ein Foto aus einem Bildband einscannen und auf eine Overhead-Folie drucken, um es der ganzen Klasse zeigen zu können? | X | Möglich wäre nur das Einfügen in ein Arbeitsblatt und dessen Verteilung an die Schüler. | |
... ein Arbeitsblatt aus einem Arbeitsheft oder Schulbuch unverändert kopieren? | X | X | Ja, wenn es im Lauf des Schuljahres bei ganz wenigen Ausnahmefällen bleibt. Die Quelle muss ersichtlich sein. |
... ein Arbeitsblatt aus dem Internet herunterladen und unverändert vervielfältigen? | X | Die Quelle muss angegeben werden! | |
... Fotos, Texte und Grafiken aus einer CD-ROM oder DVD in eigene Unterrichtsmaterialien einbauen? | X | X | Ja, wenn das Programm auf dem Datenträger über eine Kopierfunktion verfügt. |
…eine Fernsehsendung auf Video aufnehmen und am nächsten Tag im Unterricht zeigen? | X | X | Ja, wenn es sich um eine Sendung des bayerischen Schulfunks handelt, die am Ende |
… einen Film am Medienzentrum ausleihen und kopieren, um ihn im nächsten Jahr wieder zu zeigen? | X | Nein. Die Medien des Medienzentrums dürfen nicht grundsätzlich nicht kopiert werden. | |
…eine MP3-Datei aus dem Internet herunterladen und bei einer Präsentation einsetzen? | X | X | Ja, wenn es sich um (GEMA-) freie Musik handelt. Dies muss ausdrücklich bei der Musikdatei angegeben sein. |
…einen Film aus einer Videothek ausleihen und im Unterricht zeigen? | X | Ja, wenn der Film vor einer geschlossenen Gruppe (= Klasse) gezeigt wird. Bereits in einem Kurs, der aus Schülern mehrerer Klassen besteht ist das nicht mehr erlaubt. | |
...Filme zeigen, die die Schüler von zuhause mitgebracht haben? | X | Nein, dies wäre ein erheblicher Urheberrechtsverstoß! | |
…Bilder und Namen von Schülern auf der Homepage der Schule veröffentlichen? | X | X | Ja, wenn die Schüler und deren Eltern schriftlich zugestimmt haben! |
…den Schülern verbieten im Internet zu surfen und dann das Klassenzimmer kurz verlassen? | X | Nein. Sie verletzen die Aufsichtspflicht und werden haftbar gemacht, wenn die Schüler in Ihrer Abwesendheit auf jugendgefährdende Internetseiten stoßen. |